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Fragmente einer Chronik


Diverse Berichte, Beschlüsse, Interpellationen und anderes zum Thema Südumfahrung, lückenhaft zusammengestellt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

 
Titel: Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat betreffend formulierte Gesetzesinitiative "Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil"; Unterbrechung bzw. Verlängerung der Behandlungsfrist
Datum:13.01.2011
original:
 
Aus dem Inhalt:

[...]

1. Ausgangslage Die formulierte Gesetzesinitiative «Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil», welche die Planung, Projektierung und Realisierung der entsprechenden Strassennetzergänzung mit besonderer Dringlichkeit verlangt und 2009 gemäss Angaben der Landeskanzlei formell gültig zustande gekommen ist bzw. vom Landrat für rechtsgültig erklärt worden ist, hätte entsprechend den geltenden rechtlichen Bestimmungen dem Baselbieter Stimmvolk bis zum spätestmöglichen Abstimmungstermin vom 28. November 2010 zur Beurteilung vorgelegt werden müssen. Wegen der laufenden Planungen des Tiefbauamts des Kantons Baselland (TBA) für eine umfassende Lösung der Fragen zur Verkehrs- und Siedlungsentwicklung im Raum Allschwil-Leimental-Birseck soll aber die Behandlungsfrist der Initiative – in bereits erfolgter Rücksprache mit dem Initiativkomitee und mit dessen schon bekanntgegebenem Einverständnis – maximal bis zum 31. Dezember 2011 unterbrochen werden. Für Details wird auf die Vorlage selbst verwiesen.

2. Beratung durch die BPK Die BPK behandelte diese Vorlage nach der Überweisung durch den Landrat am 28. Oktober 2010 an ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2010. Unterstützt wurde sie in ihrer Beratung durch Regierungsratspräsident Jörg Krähenbühl, Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), Kantonsingenieur Oliver Jacobi und Alain Aschwanden, stv. Leiter Geschäftsbereich Verkehr TBA. Auf eine separate Einladung von Vertretern des Initiativkomitees wurde verzichtet, weil einerseits das entsprechende Schreiben des Komitees vorlag, gemäss welchem es sich mit dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt hatte, und weil andererseits mit BPK-Mitglied Felix Keller sich bereits ein Mitglied des Komitees direkt an den Beratungen der BPK beteiligen konnte. Von Seiten des TBA wurden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend Initiative und Behandlungsfrist dargelegt. Es wurde betont, dass vom Landrat eine Verlängerung oder eine Unterbrechung der Behandlungsfrist einer Initiative nur im Einvernehmen mit dem Initiativkomitee angeordnet werden könne. Weiter wurde erläutert, dass diese Frist wegen der Entwicklungsplanung Leimental-Birseck-Allschwil (ELBA) unterbrochen werden solle. Mit ELBA sollen – als Folge des entsprechenden Landratsbeschlusses zum Kantonalen Richtplan (KRIP) – innerhalb der nächsten rund 5 Jahre Massnahmen definiert werden, welche für diesen Raum nicht nur hinsichtlich Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, sondern auch landschaftlich langfristig, d.h. über die Zeit der nächsten 20 bis 40 Jahre, zweckmässig sind. Die von der Initiative geforderte Umfahrungsstrasse Allschwil wird gemäss TBA Teil einer Variante sein, welche wiederum Teil des aufgrund von KRIP-Beschluss und ELBA vorzuschlagenden Variantenfächers sein wird. Der Terminplan von ELBA wird vom TBA auf die beim Agglomerationsprogramm Basel zu beachtenden zeitlichen Fixpunkte abgestimmt werden.

2.1 Abstimmung über die Initiative: Jetzt oder später? Den Vorschlag aus der Kommission, möglichst rasch, d.h. z.B. nächsten Frühling, über die Initiative abstimmen zu lassen, um so eine klare Ausgangslage für ELBA zu schaffen, erachtete das TBA als nur bedingt zielführend, weil damit die optimale Lösung für den betreffenden Raum eingeschränkt würde. Eine angenommene Initiative würde zur Planungsvorgabe für den Raum Allschwil und würde so auch Lösungen im Raum Leimental-Birseck beeinflussen. Und eine abgelehnte Initiative könnte eine Umfahrung Allschwil als Teil einer möglichen Lösung verhindern. Letztere Ansicht wurde allerdings von der Kommission teilweise bestritten: Die Ablehnung der Initiative könnte weniger gegen die grundsätzliche Forderung derselben nach einer Umfahrungsstrasse als vielmehr gegen die scharfe Formulierung der Initiative gerichtet sein. Im Zusammenhang mit der Frage, was geschehe, wenn der Landrat nicht auf diese Vorlage eintreten würde, wurde von Seiten der Verwaltung deutlich gemacht, dass es dann zur Abstimmung über die Initiative käme, vermutlich im Frühjahr 2011. Ziel von ELBA sei es aber, in einem Jahr so gute Lösungsansätze präsentieren zu können, dass sich das Komitee zum Rückzug seiner Initiative bereit erklären könne.

2.2 Unterbruch: Bis Ende 2011 oder länger? Die BPK war zunächst gespalten in der Beurteilung des beantragten Unterbruchs der Behandlungsfrist für die Initiative. Während die einen meinten, die Initiative müsse bis zum Abschluss von ELBA, d.h. bis 2015, sistiert werden, weil erst dann der gewünschte Variantenfächer vorliege und über das weitere Vorgehen entschieden werden könne – sowohl durch den Landrat wie auch durch das Stimmvolk –, hielten die anderen das Vorgehen des Regierungsrats für pragmatisch, denn es sei vernünftig zu warten, bis mehr Fakten und Lösungen vorliegen. Die Verwaltung wiederholte ihre Absicht, ELBA so zu projektieren, dass es für das Komitee möglich würde, seine Initiative allenfalls zurückzuziehen. Zum Schluss ist sich die BPK noch einmal bewusst geworden, dass der Entscheid, wie die Initiative weiter zu behandeln ist, letztlich in der Hand des Komitees liegt. Deshalb ist nach Ansicht einer Mehrheit der BPK der vom Regierungsrat beantragten Unterbrechung und damit der Verlängerung der Behandlungsfrist zuzustimmen. Dies würde dazu führen, dass die Initiative voraussichtlich im Frühjahr 2012 zur Abstimmung gelangte, wenn sie nicht zurückgezogen würde. ://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

3. Antrag an den Landrat ://: Die BPK empfiehlt dem Landrat mit 10:1 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem unveränderten Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen.

 

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Die Behandlungsfrist für die formulierte Gesetzesinitiative "Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil" wird im Einvernehmen mit dem Initiativkomitee bis am 31. Dezember 2011 unterbrochen bzw. verlängert.

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