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Auszug aus der Vernehmlassung der Gemeinde Therwil zum Kantonalen Richtplan (KRIP)



Allgemeines

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Der angenommene volkswirtschaftliche Nutzen der Südumfahrung steht in keinem Verhältnis zu den Realisierungskosten. Die zusammenhängende offene Landschaft des mittleren und hinteren Leimentals würde durch die Südumfahrung stark beeinträchtigt und der Wert als Naherholungsgebiet würde massiv gemindert. Der Gemeinderat Therwil wurde von der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2004 mit grossem Mehr beauftragt, die Südumfahrung abzulehnen. Wir beantragen die Streichung aus dem Richtplan. Statt dessen sollten gerade im Leimental verlässliche und umfassende Pläne für die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs in den Richtplan aufgenommen werden.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für eine Trasseefreihaltung für die Südumfahrung derzeit keinerlei Bedarf besteht: Im gesamten Trasseebereich ist die Grundnutzung Landwirtschaftszone (fast durchwegs mit Landschaftsschutz überlagert) oder Wald (dito; grossteils sogar mit RRB geschützt, d.h. im kantonalen Inventar der geschützten Naturobjekte enthalten). Somit - und weil auch der KRIP-Entwurf in weiten Teilen Vorranggebiet Landschaft oder Natur aufweist (was in sich selbst schon ein Widerspruch zu einem derartigen Strassenvorhaben darstellt), ist ein allfälliges Strassentrassee zumindest auf die nächsten 20 Jahre hinaus von keinerlei Hindernissen gefährdet: Sollte sich dannzumal ein tatsächlich nachgewiesener Bedarf nach der Südumfahrung ergeben, stünde deren Realisierung, zumindest was die Offenheit der Landschaft betrifft, nichts entgegen.

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Plan Gesamtkarte

- Die Trassefreihaltung für die Südumfahrung ist aus dem Plan zu streichen.

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Plan Verkehrsinfrastruktur

- Die Trasseesicherung Südumfahrung ist aus dem Plan zu streichen.

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Wir kommen zusammenfassend zum Schluss, dass der vorliegende KRIP-Entwurf nicht geeignet ist, die Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer eigenen Planungsaufgaben verlässlich zu unterstützen. Die Idee, den Gemeinden weitest gehende raumplanerische Freiheiten zu gewähren, mag zwar mit Blick auf die Gemeindeautonomie verlockend erscheinen und ist im Grundsatz auch richtig. Der vorliegende KRIP-Entwurf weist jedoch die übergeordneten kantonalen Planungsziele weder genügend klar aus, noch nimmt er die entsprechende Interessensabwägung vor, noch beinhaltet er die zugehörigen Planungsanweisungen und -Leitplanken für die Gemeinden. Der Entwurf verharrt im Gegenteil in einer zusammenhangslosen Darstellung des Status-quo und überlässt die Gemeinden einer beliebigen, jeder planungsrechtlichen Sicherheit und Verlässlichkeit absenten Interessenswahrnehmung.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung definiert den Richtplan als langfristiges raumplanerisches Lenkungs- und Steuerungsinstrument. Als solches können wir den vorliegenden KRIP-Entwurf nicht erkennen.

Wir bitten Sie deshalb, unsere Stellungnahme bei der vollständigen Überarbeitung des Entwurfes zu berücksichtigen und fordern, dass der überarbeitete Entwurf noch einmal einer breiten Vernehmlassung unterworfen wird.


Freundliche Grüsse

Gemeinde Therwil

Im Namen des Gemeinderates

Dr. Heiner Schärrer, Gemeindepräsident
Theo Kim, Gemeindeverwalter

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