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Fragmente einer Chronik


Diverse Berichte, Beschlüsse, Interpellationen und anderes zum Thema Südumfahrung, lückenhaft zusammengestellt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

 
Titel: Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft: Formulierte Gesetzesinitiative „Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil“; Unterbrechung bzw. Verlängerung der Behandlungsfrist
Datum:19.10.2010
original:
 
Aus dem Inhalt:

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2 Ausgangslage

2.1. Die formulierte Gesetzesinitiative „Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil“

Mit Verfügung vom 17. Februar 2009, publiziert im Amtsblatt vom 19. Februar 2009, hat die Landeskanzlei festgestellt, dass die formulierte Gesetzesinitiative „Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil“ den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Mit Verfügung der Landeskanzlei vom 14. Mai 2009, publiziert im Amtsblatt vom 22. Mai 2009, wurde das Zustandekommen der Initia- tive festgestellt. Im Sinne der §§ 64 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 („GpR“, SGS 120) ist die Initiative somit formell gültig zu Stande gekommen. Am 11. August 2009 unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat fristgerecht (§ 78 GpR) die Vorlage zur Rechtsgültigkeit der formulierten Initiative. Mit Beschluss Nr. 1397 (Vorlage 2009- 205) vom 15. Oktober 2009 hat der Landrat das Volksbegehren in Form der oben genannten Initiative für rechtsgültig erklärt. Formulierte Begehren werden in Form und Inhalt unverändert innert 18 Monaten dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Das Gesetz regelt die Ausnahmen und die Säumnisfolgen (§ 29. Abs.2 der Kantonsverfassung, SGS 100). Im Fall der formulierten Gesetzesinitiative „Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil“ würde der letztmögliche Abstimmungstermin auf den 28. November 2010 fallen. Der Landrat kann aber nach Gesetz im Einverständnis mit dem Initiativkomitee eine Verlängerung oder Unterbrechung der Behandlungsfrist anordnen (§ 78a Abs.3 GpR). Gegenstand der Initiative ist die Planung, Projektierung und Realisierung der Umfahrung der Gemeinde Allschwil mit besonderer Dringlichkeit. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

" Das Strassengesetz vom 24. März 1986 wird wie folgt ergänzt: § 43c Umfahrungsstrasse Allschwil 1 Zur Entlastung von übergrossem Strassenverkehr plant, projektiert und baut der Kanton die Umfahrung der Gemeinde Allschwil mit besonderer Dringlichkeit. 2 Planung und Projektierung sind unter Berücksichtigung der raumplanerischen Anforderungen der Agglomeration Basel so zu treffen, dass die errichtete Strasse als Teil des kantonalen oder nationalen Strassennetzes (Hochleistungsstrasse, Hauptverkehrsstrasse) betrieben werden kann. Der Anschluss an die Nationalstrasse A3 (Nordtangente Basel) ist sicherzustellen. 3 Bei der Anwendung von Gesetzen, die zusätzlich zum Strassengesetz zu beachten sind, ist die Vorgabe der Realisierung der Umfahrungsstrasse Allschwil zu beachten. 4 Der Kanton stellt die Finanzierung der Gesamtkosten durch Investitionskredite sicher. Er kann sich um Bundesbeiträge oder die Kostenübernahme durch den Bund bemühen. 4 5 Planung, Projektierung Landerwerb und Bauarbeiten sind unverzüglich an die Hand zu neh- men. Sie sind beförderlich voranzutreiben. 6 Der Regierungsrat erstattet dem Landrat über die eingeleiteten Schritte und über den Sachstand mindestens halbjährlich Bericht".

2.2. Entwicklungsplanung Leimental - Birseck - Allschwil

Mit dem Landratsbeschluss vom 26. März 2009 wurde der kantonale Richtplan Basel- Landschaft erlassen und am 8. September 2010 vom Bundesrat genehmigt. Mit dem Erlass wurde die Südumfahrung Basel nicht als Trassesicherung in den Richtplan aufgenommen. Im Gegenzug hat der Landrat eine umfassende Planung in Auftrag gegeben, welche inhaltlich so- wie im Planungsprozess breiter angelegt werden soll. Im kantonalen Richtplan ist im Objektblatt V 2.1 die folgende Planungsanweisung formuliert: „Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Parlament innert 5 Jahren nach dem Bundesratsbe- schluss zum Kantonalen Richtplan in geeigneter Form eine Landratsvorlage zur Anpassung des Richtplans im Bereich Leimental/Birseck betreffend Abstimmung Siedlung und Verkehr vorzule- gen, die namentlich Folgendes beinhaltet: Problemanalyse: Die Verkehrsprobleme mit räumlichem Fokus Birseck - Leimental - Allschwil - Grenzraum zu Frankreich und Basel-Stadt werden analysiert und eine gemeinsame Sichtweise Kanton-Gemeinden angestrebt ("Harmonisierung der Problemwahrnehmung"). Randbedingungen für Lösungsentwicklung (Masterplan Verkehr): Erarbeitung von Varianten im Konkurrenzverfahren. Die Variante Südumfahrung muss Bestandteil des Variantenfächers sein. Die Verkehrsarten MIV und ÖV stehen im Vordergrund und sind der LV sinnvoll miteinzubezie- hen, wobei Alternativen mit allen Verkehrsträgern zu untersuchen und aufzuzeigen sind. Ergebnisse: Es sind mindestens zwei auf die Siedlungsentwicklung abgestimmte Varianten der Problemlösung darzulegen und zum Beschluss vorzulegen. Den Varianten liegt weiter eine Zweckmässigkeitsbeurteilung sowie eine erste technische Machbarkeitsstudie zugrunde. Richtplananpassung: Die Landratsvorlage zeigt auf, wie die Varianten in den Richtplan integriert werden können. Partizipation: Im Rahmen der Mitwirkung sind die betroffenen Gemeinden, Basel-Stadt und Frankreich in den Planungsprozess miteinzubeziehen. Der Regierungsrat wird beauftragt, das Trassee der Südumfahrungsroute nötigenfalls mit einer Planungszone nach Raumplanungs- und Baugesetz § 53 RBG zu sichern.“ 5 Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat zur Erfüllung dieser Aufträge das Projekt „Entwick- lungsplanung Laufental - Birseck - Allschwil (ELBA)“ gestartet. Das Projekt will insbesondere eine Antwort auf die Frage geben, welche Massnahmen in den Bereichen Verkehr und Siedlung für die langfristige Entwicklung des Leimentals, des Birsecks und den Raum Allschwil zweck- mässig sind. Der vorgesehene zeitliche Grobablauf des Projekts ist wie folgt vorgesehen: Im Jahr 2010 Vor- bereitung/Organisation/Grundlagenerarbeitung, dann bis Ende 2011 Problemübersicht, Zielde- finition und Zukunftsbild, im Jahr 2012 vertiefte Prüfung von Lösungsvorschlägen, und ab 2013 Erstellung eines Aktionsprogramms und Ausarbeitung einer Landratsvorlage so, dass ein Land- ratsbeschluss noch 2014 erfolgen kann.

3. Vorgesehenes Vorgehen

Die mit der Gesetzesinitiative beabsichtigte Umfahrungsstrasse Allschwil wird im Rahmen des Projekts ELBA als mögliche Teillösung in einem grösseren Kontext untersucht. Als Resultat ist eine Landratsvorlage vorgesehen. Darin werden allfällige Anpassungen des kantonalen Richt- plans (Trassesicherungen für Verkehrsinfrastrukturen, Regeln der Siedlungsentwicklung, Bahn- hofsgebiete, etc.) sowie Finanzanträge (Projektierungskredite, Anpassung des GLA ÖV, etc.) dem Landrat zum Beschluss unterbreitet. In Kenntnis dieser Absichten hat das Initiativ-Komitee "Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil" der Bau- und Umweltschutzdirektion am 8. September 2010 ein Schreiben folgenden Inhalts zukommen lassen: "Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Ich beziehe mich auf unsere Besprechung vom 9. August 2010, an welcher wir die Möglichkeit der Sistierung der Behandlungsfrist für die Volksinitiative „Für eine Umfahrungsstrasse Allsch- wil“ diskutiert haben. Zwischenzeitlich konnte ich mit den Urhebern der Initiative übereinkommen, dass wir unter dem Aspekt der Aufnahme der Entwicklungsplanung „Leimental-Birseck-Allschwil“ zu diesem Vorge- hen Hand bieten. Das Initiativkomitee ist demnach mit der Unterbrechung der Behandlungsfrist bis maximal 31. Dezember 2011 einverstanden. Dieser Schritt passiert in der Erwartung, dass die oben erwähnte Entwicklungsplanung – wie von Ihnen in Aussicht gestellt – zügig vorgenommen wird, sodass die unumgängliche Volksab- stimmung am ersten möglichen Abstimmungstermin im Frühjahr 2012 stattfinden kann. Wir hoffen mit unserem Entgegenkommen dazu beitragen zu können, dass Sie nun bei der Pla- nung die beste Lösung für Allschwil und das Leimental/Birseck finden. Mit freundlichem Gruss Initiativkomitee "Für eine Umfahrungsstrasse Allschwil", Hanspeter Frey, Landrat"

4 Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen und insbesondere das Schreiben des Initiativ- Komitees, welches das erforderliche Einverständnis erteilt, beantragt der Regierungsrat dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf eine Verlängerung bzw. Unterbrechung der Behand- lungsfrist bis 31. Dezember 2011 zu beschliessen.

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Wirz Ernst, Allschwil:

«Es ist allemal eine Schandtat die Natur zu Asphaltieren da sie hernach verloren ist.»