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Fragmente einer Chronik


Diverse Berichte, Beschlüsse, Interpellationen und anderes zum Thema Südumfahrung, lückenhaft zusammengestellt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

 
Titel: Südumfahrung Basel soll aus Richtplan BL ausgeklammert werden
Datum:22.08.2008
original:
 
Aus dem Inhalt:

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Vorlage 2007/169: Erlass Kantonaler Richtplan

 

Die Bau- und Planungskommission des Landrats hat bei der Beratung des Kantonalen Richtplans BL die Südumfahrung aus dem Richtplan ausgeklammert. Die Frage der verkehrlichen Lösungen soll in einer separaten Landratsvorlage innert 5 Jahren behandelt werden. Mit einstimmigem Entscheid wird die Kommission dem Landrat eine entsprechende Änderung des Richtplans vorschlagen.



Die Bau- und Planungskommission des Landrats (BPK) hat an ihrer Sitzung vom Donnerstag bei der Beratung des Kantonalen Richtplans BL (KRIP) das Thema "Übergeordnete Verkehrsprojekte" behandelt und abgeschlossen.

Die KRIP-Vorlage stuft die Frage der Südumfahrung Basel als eine Vororientierung im Sinne einer Trasseesicherung ein. Die BPK kam in der Beratung zum Schluss, dass eine solche Formulierung den KRIP stark belasten würde. Dadurch bestünde das Risiko, dass der umfassende und überwiegend unbestrittene KRIP in einem Referendum zu einem Plebiszit über die Südumfahrung reduziert würde.

Die BPK hat deshalb einstimmig entschieden, dem Regierungsrat in den Planungsanweisungen im Objektblatt "V 2.1 Übergeordnete Projekte" einen weiterführenden Auftrag zu erteilen. Er soll dem Landrat innert 5 Jahren nach positivem Beschluss des Bundesrats zum KRIP eine Vorlage in geeigneter Form unterbreiten, mit der der Richtplan in der Region Leimental-Birseck angepasst und Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden können und die namentlich Folgendes beinhaltet:

  • Problemanalyse: Die Verkehrsprobleme im Raum Birseck - Leimental - Allschwil - Grenzraum Frankreich - Basel-Stadt werden analysiert; eine von Kanton und Gemeinden getragene Lagebeurteilung wird angestrebt (Harmonisierung der Problemwahrnehmung).
  • Randbedingungen für Lösungsentwicklung (Masterplan Verkehr): Erarbeitung von Varianten im Konkurrenzverfahren. Die Variante Südumfahrung muss Bestandteil des Variantenfächers sein. Die Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr (MIV) und ÖV stehen im Vordergrund, und der Langsamverkehr (LV) ist sinnvoll einzubeziehen, wobei Alternativen mit allen Verkehrsträgern zu untersuchen und aufzuzeigen sind.
  • Ergebnisse: Es sind mindestens zwei auf die Siedlungsentwicklung abgestimmte Varianten der Problemlösung darzulegen und zum Beschluss vorzulegen. Den Varianten liegt weiter eine Zweckmässigkeitsbeurteilung sowie eine erste technische Machbarkeitsstudie zugrunde.
  • Richtplananpassung: Die Landratsvorlage zeigt auf, wie die Varianten in den Richtplan integriert werden können.
  • Partizipation: Im Rahmen der Mitwirkung sind die betroffenen Gemeinden, Basel-Stadt und Frankreich in den Planungsprozess einzubeziehen.

 

Für die erforderlichen Planungsarbeiten wird ein Verpflichtungskredit von 1 Million Franken gewährt, der in die entsprechende Ziffer der Landratsbeschlüsse zum KRIP zu integrieren ist.

Die BPK ist überzeugt, dass mit dieser Lösung die Inkraftsetzung des KRIP beträchtlich beschleunigt wird.

Für die Bau- und Planungskommission: Der Präsident Rolf Richterich

Für Rückfragen: Rolf Richterich, 079 767 70 76

22. August 2008

Links:Vorlage 2007/169: Erlass Kantonaler Richtplan

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