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Keine Autobahn im Leimental
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Fragmente einer Chronik


Diverse Berichte, Beschlüsse, Interpellationen und anderes zum Thema Südumfahrung, lückenhaft zusammengestellt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

 
Titel: Volksinitiative: "Keine Autobahn im Leimental" - Regierungsrats-Vorlage an den Landrat
Datum:30.01.2007
original:
 
Aus dem Inhalt:

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1. Rechtliche Grundlagen

Für die Behandlung der Volksinitiative sind folgende Grundlagen massgebend und relevant:
- Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984
- Strassengesetz vom 24. März 1986
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998


2. Ausgangslage

Im Herbst des Jahres 2003 wurden die Planungsstudie "Südumfahrung Basel" abgeschlossen und die Resultate der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Planungsstudie hatte zum Ziel, die bestmögliche Umfahrungslösung und deren Zweckmässigkeit zu eruieren. Aus einem Fächer von Varianten wurden drei ausgewählt und einer Zweckmässigkeitsprüfung unterzogen. Als zweckmässige Bestvariante erwies sich eine Autostrasse mit mittlerer Anschlussdichte, welche einen langen Rosenbergtunnel vorsieht. Parallel dazu wurden auch mögliche Entwicklungsszenarien für den öffentlichen Verkehr im Leimental erarbeitet. Eine visionäre ÖV-Variante - als Alternative zu den Strassenbauvarianten - konnte die Erwartungen bezüglich Kosten-Nutzen nicht erfüllen. Diverse kleinere Ausbauten des Tramnetzes wiesen jedoch ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Die Planungsstudien zeigten ebenfalls auf, dass die prognostizierte Verkehrsentwicklung im Leimental langfristig nur mit einem kombinierten Ausbau von Strasse und öffentlichem Verkehr bewältigt werden kann.

Im Jahr 2003 hat der Landrat sich im Konzept räumliche Entwicklung Basel-Landschaft (KORE) für die Prüfung einer Südumfahrung Basel ausgesprochen. Dementsprechend ist beabsichtigt, die Südumfahrung Basel in den kantonalen Richtplan zu integrieren. Sie wird als Vororientierung jedoch ohne eine räumliche Festlegung (Trassesicherung) im kantonalen Richtplan enthalten sein.

Die öffentliche Diskussion zur Südumfahrung Basel in den letzten drei Jahren hat gezeigt, dass die Wahrnehmung der Verkehrssituation resp. -probleme im Raum Birseck, Leimental und Allschwil je nach Betroffenheit sehr unterschiedlich ist. Bevor nun die Diskussion über allfällige Lösungen der Verkehrsprobleme weitergeführt wird, ist vorgängig Einigkeit in Bezug auf die Wahrnehmung der Probleme zu erreichen. Als nächster Planungsschritt ist deshalb vorgesehen, dass der Kanton mit den betroffenen Gemeinden eine gemeinsame Situationsanalyse erarbeitet und somit eine Harmonisierung der Problemwahrnehmung erreicht.

3. Volksinitiative "Keine Autobahn im Leimental"

Am 15. Oktober 2004 wurde von einem Komitee, das sich gegen die Südumfahrung Basel einsetzt, die nichtformulierte Volksinitiative "Keine Autobahn im Leimental" betreffend eine südlichen Umfahrung der Stadt Basel mit 5'500 gültigen Unterschriften eingereicht. Darin werden die folgenden Begehren gestellt:
1. Die Planung der Umfahrung von Allschwil, Oberwil, Therwil, Ettingen zur H18 (Süd-umfahrung) ist einzustellen.
2. Das Kulturland im Leimental ist so zu erhalten und die Gemeinden sind nicht durch weitere Betonschneisen zu treffen.
3. Ein allfällige Mehrbedarf an Transportkapazität ist durch geeignete Massnahmen beim öffentlichen und privaten Verkehr aufzufangen.

Gemäss §29 Abs. 3 der Kantonsverfassung muss eine nichtformulierte Volksinitiative innert zwei Jahren der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet werden.

Die formelle und materielle Prüfung der Volksinitiative durch die Landeskanzlei und den Rechtsdienst des Regierungsrates hat ergeben, dass die Volksinitiative mit 5'227 gültigen Unterschriften zustande gekommen und gültig ist.


4. Eine planerische Fragestellung

Beim Begehren der Volksinitiative handelt es sich um eine partikulare, planerische Fragestellung. Eine solche gilt es grundsätzlich im Zusammenhang mit der Gesamtschau über die räumliche Entwicklung des Kantons zu beurteilen und zu beschliessen. Diese Gesamtschau erfolgt mit der Landratsvorlage zum kantonalen Richtplan. Zu den zentralen Elementen dieser Gesamtschau gehört die Südumfahrung Basel. Sie muss im Zusammenhang mit den wichtigen räumlichen Entwicklungen im Raum Leimental/Birseck/Allschwil betrachtet werden.

Eine Annahme der Initiative hätte eine Gesetzesanpassung bzw. -ergänzung zur Folge. Für gewöhnlich werden in der kantonalen Gesetzgebung für den ganzen Kanton geltende Grundsätze und Regeln festgehalten. Inhaltliche Aussagen über konkrete räumliche Vorhaben - wie dasjenige der Südumfahrung Basel - werden jedoch nicht gemacht. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass das Thema der Option Südumfahrung Basel nicht mit einer allfälligen Anpassung des Strassen- oder des Raumplanungs- und Baugesetzes behandelt werden darf.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich vorerst nur die Frage, ob die Option Südumfahrung Basel offen gehalten wird. Es geht nicht um einen Beschluss über die weitere Projektierung oder gar die Realisierung. Bis dahin sind noch diverse politische Hürden zu nehmen (vgl. untenstehende Abbildung). Dass es sich um einen Entscheid über eine Option handelt, wird insbesondere im Rahmen der Gesamtschau Richtplan ersichtlich.

Abbildung: Schematischer Ablauf der Beschlüsse zu einem Strassenprojekt

Wie vorgängig geschildert war im Sinne der Einheit der Materie beabsichtigt, einen Entscheid zur Option Südumfahrung Basel im Rahmen der Landratsvorlage 'Kantonaler Richtplan' zu fassen. Da Letzterer im Kanton Basel-Landschaft dem fakultativen Referendum untersteht und sich Opposition gegen die Option Südumfahrung Basel formiert hat, besteht die Gefahr, dass der kantonale Richtplan mit Abhandlung der Thematik 'Südumfahrung Basel' belastet wird. Deshalb hat die Regierung beschlossen, die Volksinitiative dem Landrat vorgängig zum Beschluss zu unterbreiten.


5. Fazit

Die öffentliche Diskussion zur Südumfahrung Basel hat gezeigt: Die Wahrnehmung der Verkehrssituation resp. -probleme im Raum Birseck, Leimental und Allschwil ist je nach Betroffenheit sehr unterschiedlich. Zudem gehen analog die Meinungen über die allfälligen Lösungen auseinander. Mit der Volksinitiative "Keine Autobahn im Leimental" soll eine inhaltliche Planungsfrage auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Regierung ist jedoch der Auffassung, dass inhaltliche Aussagen über konkrete räumliche Vorhaben - wie eine Südumfahrung Basel - nicht auf Gesetzesstufe zu regeln sind. Hierfür sind die gesetzlich vorgegebenen Planungsinstrumente zu benutzen, im vorliegenden Fall der kantonale Richtplan. Im kantonalen Richtplan wird die Südumfahrung Basel zwar als Vororientierung erwähnt, jedoch nicht als Trassesicherung in der Richtplankarte Verkehr eingetragen sein.

Bevor nun die Diskussion über allfällige Lösungen der Verkehrsprobleme im Raum Birseck, Leimental und Allschwil weitergeführt wird, ist vorgängig Einigkeit in Bezug auf die Wahrnehmung der Probleme zu erreichen. Der Kanton beabsichtigt deshalb in einem nächsten Schritt, gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden eine Situationsanalyse zu erarbeiten. Damit soll die Problemwahrnehmung harmonisiert werden. Erst im Anschluss daran kann die Diskussion über allfällige Verkehrslösungen weitergeführt werden.


6. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen sieht der Regierungsrat in einer separaten Betrachtung der Südumfahrung Basel im Rahmen einer Gesetzesanpassung wesentliche Nachteile und beantragt, dass die Vorlage ohne Gegenvorschlag abgelehnt wird. Dieser Entscheid untersteht der obligatorischen Volksabstimmung.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.

Liestal, 30. Januar 2007

Im Namen des Regierungsrates der Präsident: Wüthrich-Pelloli der Landschreiber: Mundschin

Beilagen: - Entwurf eines Landratsbeschlusses

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